AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN ATMO CLUB HANNOVER
1) Geltungsbereich Vertragsgegenstand
- Unsere AGB gelten für ist die Mitgliedschaft in unserem Studio und die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse, Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied geschlossenen Vertrages.
- Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
- Der ATMO Club gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die im Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des ATMO Clubs ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, wird dies von uns umgehend mitgeteilt
- ATMO Club ist die Wiglo-Wunderland GmbH & Co. KG, im Folgenden auch Club genannt.
2) Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Mitglieds und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande.
3) Entgelt und Zahlungsbedingungen
- Der Mitgliedsbeitrag ist zum Monatsende zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach unserer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste.
- Rechnungsbeträge über andere Lieferungen und Leistungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Das Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Mitglied, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
- Der ATMO Club kann bei Zahlungsverzug Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend und/oder von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen.
4) Vertragsdauer, Kündigung
- Die Mitgliedschaft besteht für zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt.
- Der erste Monat ist eine Probezeit, in der der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen beendet werden kann. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Vertragsende.
- Die Mitgliedschaft kann von beiden Vertragspartner während der Vertragsdauern nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für das Mitglied liegt insbesondere bei nachgewiesener (z.B. durch ärztliches Attest) dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme unserer Leistungen oder Wegzug an einen mehr als 20 km entfernten Ort vor.
- Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann die Mitgliedschaft in gegenseitigem Einvernehmen für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Die Dauer einer solchen Aussetzung bleibt bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Zeitraum der Aussetzung.
5) Haftung für Schäden
- Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds, Ansprüche wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. von solchen, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
- Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
- Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer/das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat.
- Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers/Mitglieds haften wir nicht.
6) Jugendliche
Minderjährige, die mindestens 16 Jahre alt sind, können nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder mit der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unseren Fitness-Club nutzen.
7) Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer/das Mitglied gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, insbesondere Kündigungen, bedürfen der Schriftform.
8) Zugangsberechtigung/Hausordnung
- Bei Abschluss der Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine Member Card, welche ihm den Zutritt zum ATMO Club ermöglicht. Der Zutritt zum ATMO Club setzt das Mitführen dieser Member Card voraus; der ATMO Club darf dem Mitglied den Zutritt und die Nutzung von etwaig gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern die Mitgliedschaft nicht anderweitig nachvollzogen werden kann. Die Kosten für die erstmalige Ausstellung der Member Card sind im Starterpaket enthalten. Das Mitglied darf die Member Card nur persönlich nutzen und den Verlust unverzüglich zu melden. Für den Fall des Verlusts wird für die Neuausstellung der Member Card eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
- Bei Nutzung unserer Räume unterliegt das Mitglied der Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur Nutzung der Geräte, des Clubs und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Unser Personal ist befugt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Clubs, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat diesen Weisungen Folge zu leisten.
9) Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
- Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Club auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs durch das Mitglied sind wir berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum Ende des Folgemonats zu kündigen.
- Soweit sich aus dem Vertrag nichts Anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz (Hannover). Die gesetzlichen Regelungen über Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas Anderes ergibt.
- Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.